Produktinformationen "Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen"
Zum Werk Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 25. Januar 2017 veröffentlichten "Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen" (MaGo), die in der Nachfolge der früheren "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk (VA)) stehen, legen die einschlägigen Vorschriften des VAG und der delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (Solvabilität II) aus und geben Interpretations- und Handlungsanweisungen zur Ausgestaltung ihrer Geschäftsorganisation und des Risikomanagements. Den MaGo kommt dabei keine Normqualität zu, sie binden aber die BaFin in ihrem Verwaltungshandeln. Insoweit kann den MaGo auch Außenwirkung zukommen. Den Versicherungsunternehmen ermöglicht dies, sich auf die zu erwartende Beaufsichtungspraxis einzustellen. Vom Anwendungsbereich der MaGo sind sog. kleine Versicherungsunternehmen ausgenommen. Der Kommentar, der die MaGo ausführlich behandelt, gibt indes auch Hinweise zur Aufsichtspraxis in Bezug auf diese Unternehmen. Inhalt - Proportionalitätsprinzip - Wesentliche Risiken - Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung - Governance-Anforderungen auf Gruppenebene - Allgemeine Governance-Anforderungen - Schlüsselfunktionen - Risikomanagementsystem - Eigenmittel - Internes Kontrollsystem - Ausgliederung - Notfallmanagement Vorteile auf einen Blick - einziges Werk zum Thema - Berücksichtigung der nicht Solvency II unterliegenden Versicherungsunternehmen - sachkundige Einleitung, insbesondere zum Rechtscharakter der MaGo Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Aufsichtsbehörden, Prüfungsgesellschaften und Rechtsanwälte.
ISBN: | 9783406714740 |
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Verlag: | C.H.Beck |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 455 |
Produktart: | Gebunden |
Herausgeber: | Krimphove, Dieter Kruse, Oliver |
Erscheinungsdatum: | 11.06.2018 |
Verlag: | C.H.Beck |
Schlagworte: | Governance MARisk MaGo Risikomanagement Solvabilität II Solvency II |