Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein

Produktinformationen "Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein"
In Schleswig-Holstein ist mit dem zum 1.1.2021 in Kraft getretenen und mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 vom 11.3.2021 erstmalig novellierten Kindertagesförderungsgesetz das Kindertagesstättenrecht und das Recht der Kindertagesförderung vollständig neu geregelt worden. Dies gilt zum einen für das grundlegend neu gestaltete Finanzierungssystem, das in zwei Stufen zum 1.1.2021 teilweise und zum 1.1.2025 vollständig umgesetzt werden wird. Zum anderen wird durch die Festlegung zwingend einzuhaltender Mindestqualitätsvorgaben eine Erhöhung der Qualität der Förderung und Betreuung sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege angestrebt. Die höhenmäßige Begrenzung der Elternbeiträge soll eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Elternbeiträge bewirken. Die Verfasser erläutern in einer für alle in der Kindertagesförderung beteiligten Akteure allgemeinverständlichen Weise umfassend die gesetzlichen Neuregelungen einschließlich des in der Übergangszeit bis zum 1.1.2025 geltenden Übergangsrechts und der für diese Zeit bestehenden Notwendigkeiten zur Anpassung bestehender Finanzierungsvereinbarungen an das neue KiTa-Recht. Die Neuauflage bezieht darüber hinaus erstmalig die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 in das Gesetz eingeführte Regelung über die Beitragsbefreiung in Folge der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2021 ein. Außerdem werden die sich aus der zum 1.4.2021 wirksam gewordenen Tariferhöhung im TVöD ergebenden Auswirkungen auf die Finanzierung der Kindertagesförde-rung dargestellt. Die Kommentierung ist eine Hilfestellung, alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen beantworten zu können und damit die tägliche Arbeit in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege rechtssicher zu bewältigen. Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Kiel, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht, ebenfalls in Kiel. Die Verfasser sind auf dem Gebiet des Jugendhilferechts erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problem- und Streitfällen ständig befasst sind. Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Kiel, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht, ebenfalls in Kiel. Die Verfasser sind auf dem Gebiet des Jugendhilferechts erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problem- und Streitfällen ständig befasst sind.