Verkürzung des WP-Examens nach § 8a und § 13b WPO.

Produktinformationen "Verkürzung des WP-Examens nach § 8a und § 13b WPO."
Der Weg zum Wirtschaftsprüfer gilt als steinig und lang: Auf das Hochschulstudium folgen eine mehrjährige Praxisphase und i. d. R. zunächst das Steuerberater-Examen. Erst wenn diese Hürde übersprungen ist, kann das WP-Examen in Angriff genommen werden. Letztendlich liegen zwischen Studienabschluss und bestandenem WP-Examen nicht selten fünf oder mehr Jahre. Im Zuge der Internationalisierung der Berufszugangsregelungen ergab sich verstärkt die Notwendigkeit einer Verkürzung des Berufszuganges durch integrierte Ausbildungsgänge und entsprechende Studiengestaltung. Mit der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a WPO und der Anerkennung von Prüfungsleistungen nach § 13b WPO wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen. Die vorliegende 7., vollständig überarbeitete Auflage vermittelt der/dem am Berufsziel Wirtschaftsprüfer Interessierten zunächst einen aktuellen, profunden Überblick über die fachlichen Voraussetzungen zur Verkürzung des WP-Examens. Anschließend daran stellen sich die nach § 8a WPO anerkannten Hochschulen vor und jene Hochschulen, denen die Prüfungsstelle für das WP-Examen bestätigt hat, dass ihre Prüfungen denen des WP-Examens nach § 13b WPO gleichwertig sind (Stand: Juli 2016). Darüber hinaus wird das AuditXcellence-Programm der »Big Four« sowie das Pforzheimer FORUM Steuern und Wirtschaftsprüfung e. V. vorgestellt.
ISBN: 9783896737236
Verlag: Verlag Wissenschaft & Praxis
Auflage: 7
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 180
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Herausgeber: Brauner, Detlef Jürgen
Erscheinungsdatum: 01.10.2016
Verlag: Verlag Wissenschaft & Praxis
Untertitel: Fachliche Voraussetzungen, Profile anerkannter Hochschulen, AuditXcellence-Programm, Pforzheimer Forum.
Schlagworte: AuditXcellence Program Betriebswirtschaftslehre, allgemein Big Four Bildungssysteme und -strukturen Hochschulbildung, Fort- und Weiterbildung Hochschulen Pforzheimer Forum Rabattgruppe Bücher Studiengang Wirtschaftsprüferexamen Wirtschaftsprüfung § 8a WPO § 13b WPO